Mit Kinderzuschuss steuerfreie Gehaltserhöhung erzielen
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen – Zusätzlich zum Gehalt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von nicht schulpflichtigen Kindern bleiben steuerfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass nur nicht schulpflichtige Kinder begünstigt sind und die Kinderbetreuungskosten nur[Weiterlesen…]