BFH: Einheitsbewertung könnte verfassungswidrig sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22.10.2014 die Vorschriften über die Einheitsbewertung zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt (AZ.: II R 16/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Der BFH führte aus, die Vorschriften könnten spätestens ab dem Bewertungsstichtag 01.01.2009 verfassungswidrig sein, weil ihre Folgen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz[Weiterlesen…]