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Pflegegutachten

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

24.04.2012 Allgemein

Pfelegegutachten

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

24.04.2012 Allgemein

Pflegegutachten von Sylvia Grünert

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

20.04.2012 Allgemein

Pflegegutachten: Seien Sie nicht mit dem Gutachten des MDK zufrieden!

Diesen Rat gibt Ihnen Pflegegutachterin Sylvia Grünert.

18.04.2012 Allgemein

Pflegegutachterin Sylvia Grünert

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegt zu werden, oftmals möchte der zu Pflegende auch nicht von[Weiterlesen…]

15.04.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale fürLeipzig,Dresden,Berlin,Magdeburg,Hannover usw.

Pflegegutachten nach § 37 SGB XI

09.04.2012 Allgemein

Pflegegutachten? Dann von Sylvia Grünert

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse.

08.04.2012 Allgemein

Pflegesachverständige:Sylvia Grünert

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch  ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegt zu werden, oftmals möchte der zu Pflegende auch nicht von[Weiterlesen…]

08.04.2012 Allgemein

Sylvia Grünert:Das Pflegegutachten

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

08.04.2012 Allgemein