Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Dann gehört Ihre Police mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Verträgen, die der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem bemerkenswerten Urteil ins Visier genommen hat. Grund: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind in der Mehrzahl unzureichend und entsprechen nicht den damals geltenden gesetzlichen Vorschriften.