Fast jeder deutsche Haushalt hat sie: eine Lebensversicherung. Und das, obwohl die Renditeentwicklungen der meisten Lebensversicherungen weit hinter dem zurückbleiben, was dem Kunden beim Abschluss vorgerechnet wurde. Schuld daran sind die hohen Abschlusskosten und die schlechten Anlagerenditen, die viele Versicherer in den vergangenen Jahren erwirtschaftet haben.

Etwa die Hälfte der Lebens- und Rentenversicherungen halten die Kunden nicht bis zum vertraglich vorgesehenen Termin durch. Bisher gab es für unzufriedene Besitzer einer Lebensversicherung nur die Möglichkeit zu kündigen, wovon wir wegen der hohen Abschläge aber abraten. Besser war es, die Lebensversicherung zu verkaufen oder zu beleihen. Inzwischen gibt es aber eine weitere Option: den nachträglichen Widerspruch, der dann zur Rückabwicklung des Vertrags führt.

Widersprechen ist günstiger als kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Verträgen noch widersprechen können. Hat die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, steht dem Versicherten auch heute oft dieses Recht noch zu. Es ist nicht, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen, erloschen (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Anders als bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen hat der Gesetzgeber bei Lebens- und Rentenversicherungen keine Frist eingeführt, zu der das Widerspruchsrecht im Falle eines Fehlers erlischt.

Besonders interessant für den Kunden: Bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung. Laut Allianz können in Deutschland von den BGH-Urteilen bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge betroffen sein. Für diese Verträge haben Versicherungskunden Prämien von rund 400 Milliarden Euro gezahlt.

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