Die Fürsorgepflicht gegenüber einem ins Ausland entsendeten Mitarbeiter kann sowohl aus §242 BGB sowie aus dem §17 Sozialgesetzbuch V entnommen werden.

BildIn einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. War es vor einigen Jahren noch der Ingenieur, der in China den Bau einer Anlage beaufsichtigte, sind es heute z. B. auch Facharbeiter, die in anderen Ländern beispielsweise Montagearbeiten leisten. „Made in Germany“ wird eben doch immer noch von Menschen gemacht.

Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich, die an den Tag gelegt werden sollten.
Wie ist die Haftungssituation?
Welche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden?
Welche Kosten müssen Sie tragen?
Müssen im Arbeitsland Steuern abgeführt werden?
Wie weit reicht hier die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers?

Viele Fragen beantwortet ein spezielles Merkblatt der IHKs.
Sie finden es beispielsweise unter diesem Link: http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Internationales_Steuerrecht/MerkblattArbeitnehmerentsendung.pdf.
Wir finden, dass hierin viele Themen gut und verständlich behandelt werden.

Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden, dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann. Auf jeden Fall sollten vor einer Entsendung alle Fragen geklärt und auf evtl. Lücken geprüft werden, meint Holger Nauß von der Honawu Unternehmensgruppe GmbH in Wuppertal.

Mehr Beachtung verdient der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters.
Gem. Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers – angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten, bleiben Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen. Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen.

Hieraus rührt Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihrem entsendeten Mitarbeiter:
§242 BGB:
„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ (§242 BGB).
Auszug § 17 Sozialgesetzbuch V
(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach § 10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen.

Über:

Honawu Unternehmensgruppe GmbH
Herr Holger Nauß
Am Heckendorn 37
42279 Wuppertal
Deutschland

fon ..: +49.(0)202.445880
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email : Presse@Honawu.de

Die Honawu Gruppe
Seit der Gründung der Ursprungsfirma durch Holger Nauß aus Wuppertal am 1. Januar 1989 bis zum heutigen Tag, war und ist das Tun und Handeln des Unternehmens geprägt von einem hohen Qualitätsanspruch. Die Gründung entstand aus dem Gedanken, für Kunden aus dem Privatkunden- sowie aus dem gewerblichen Bereich und auch für Kollegen aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor ein umfangreiches Dienstleistungs- und Serviceangebot aus einer Hand zu bieten.

Während die Honawu Unternehmensgruppe GmbH die Auffassung vertritt, dass viel zu viele schlechte oder unpassende Versicherungs- und Bausparprodukte verkauft, beziehungsweise für diese Produkte viel zu hohe Versicherungsbeiträge bezahlt werden und dass dieses geändert werden sollte, bearbeiten die Spezialisten der Honawu Vermögensmanagement GmbH den Finanzdienstleistungsbereich kurz-, mittel- und langfristiger Geldanlagen, Vermögensbildung, Stiftungen sowie Baufinanzierungen und dessen Prolongierungen. Der Bereich Finanzierungen von Modernisierungen, Aus- und Umbauten sowie Photovoltaikanlagen und ,,Wohn-Riester-Darlehen“ sind Spezialgebiete, in denen sich unsere Experten auskennen. Dieses Know-How steht auch alle den angeschlossenen Experten aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor zur Verfügung, die sich dadurch noch intensiver um ihre Kunden kümmern können, während die Organisation und Planung die Honawu Backoffice übernimmt.

Die Honawu Backoffice, dessen Verwaltung am Heckendorn 37-39 in Wuppertal sitzt, bildet das Kommunikations- und Logistik-Zentrum. Alle terminlichen und organisatorischen Informationen laufen hier zusammen und werden von hier miteinander verknüpft. So bekommt der Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungskunde seine gewünschte Versicherungs- und/oder Finanzanalyse, der gewerbliche Kunde eine Soll- Ist-Vergleichsaufstellung der benötigten Versicherungen sowie Hinweise zu Ergänzungen und Umstellungsmöglichkeiten und der angeschlossene Kollege alles ,,arbeitsfertig“ zugesandt.

Eine große Ergänzung bildet auch das Netzwerk der Honawu Gruppe, von dem alle angeschlossenen Kunden und Partner profitieren können. Beispielsweise Fahrzeug-, Maschinen- und Büromöbelleasing für gewerbliche Kunden und angeschlossene Kollegen sowie den Fachhandwerker für Sanierungen und Schadensbehebung aller Art. Auch das Thema Sicherheit von Haus-, Grund und Eigentum wird bei der Honawu Unternehmensgruppe groß geschrieben. ,,Augen auf für Nebenan“ ist nur eine der Aktionen, welche die Honawu Unternehmensgruppe seit Jahren verfolgt. Auf dem neuesten Stand der Technik sein ist für die Honawu Unternehmensgruppe eine der wichtigsten Voraussetzung, damit das seit Jahren zusammen arbeitenden Team aus Spezialisten und Experten allen Anforderungen entsprechen, und somit immer die bestmögliche Leistung und Qualität abliefern kann.

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