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Schutzrechte im Antidiskriminierungsgesetz gelten auch für Chefs

Michael Fridrich Arbeitnehmer in Deutschland werden durch das Allgemeine Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz (AGG) vor einer möglichen Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Diese Schutzrechte gelten neben den Mitarbeitern im Unternehmen auch für die Leitungsebene und angestellte Geschäftsführer. Das Antidiskriminierungsgesetz soll eine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale, wie Alter, Geschlecht, Religion, sexuelle Identifikation, Behinderung, Weltanschauung oder Rasse verhindern. Das[Weiterlesen…]

29.09.2014 Allgemein