Cybersicherheit, datengesteuerte Lösungen, Industrie 4.0
Verband der Digitalwirtschaft in Berlin und Brandenburg, SIBB e.V., unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit amerikanisch-israelischer Innovationsplattform SOSA.
Verband der Digitalwirtschaft in Berlin und Brandenburg, SIBB e.V., unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit amerikanisch-israelischer Innovationsplattform SOSA.
Berlin. Der SIBB e.V. und der FIWARE Foundation e.V. arbeiten künftig zusammen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 30. April 2019 in Berlin unterzeichnet.
Das vielfältige Ausstellerangebot rund um die Themen Finanzen, Geld und Börse zog am vergangenen Samstag, den 11. Oktober 2014 eine große Zahl von Besuchern ins bcc am Alexanderplatz. Auch die hochkarätigen Fachvorträge überzeugten und waren bestens Logo des Börsentag Berlin Auf drei Etagen konnte sich das Publikum am vergangenen Samstag auf dem Börsentag Berlin über diverse Anlagemöglichkeiten informieren. Neben den[Weiterlesen…]
Der Börsentag Berlin, die größte Anlegermesse in der Region, lädt alle Finanzinteressierten am 11. Oktober 2014 ins Berliner Congress Center (bcc) am Alexanderplatz. Die Besucher erwarten über 80 Aussteller und 60 Fachvorträge. Durch das Programm füh Börsentag Berlin öffnet am 11. Oktober wieder seine Tore Laut einer BlackRock-Studie haben fast 90 Prozent der Deutschen ein Sparbuch und halten 70 Prozent[Weiterlesen…]
Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können.
Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der Begutachtung
Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung
Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Verrichtung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die Pflegeperson[Weiterlesen…]