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fairvesta stellt ihre Immobilienhandelsfonds nach KAGB um

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist seit dem 22.07.2013 in Kraft. Zum Ende der Übergangsfristen am 21.07.2014 stellte fairvesta sämtliche Immobilienhandelsfonds nach KAGB um. Diese verfügen nun über eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sowie eine externer Verwahrstelle. Somit stehen die fairvesta Fonds unter der Kontrolle und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das KAGB sieht in seinen Bestimmungen vor, dass auch laufende Investmentvermögen,[Weiterlesen…]

29.07.2014 Allgemein