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Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Wirkungen der Nachzahlung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2014 – 65 S 366/13 -, juris). Die vollständige Nachzahlung der Mietrückstände bewirkt nur eine Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, nicht automatisch auch einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung. Die Ausgangslage: Wird einem Mieter wegen Zahlungsrückstands fristlos gekündigt,[Weiterlesen…]

06.11.2014 Allgemein