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Pflegegutachten für die Erlangung einer Pflegestufe: Kontakt 0800 795 84 24 kostenfrei

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

27.06.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale: Sie suchen einen Pflegegutachter

Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immer zum Besten dss Pflegebedürftigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Erstellung[Weiterlesen…]

03.06.2012 Allgemein