Pflegegeld Beratung 0800 795 84 24 in Thüringen-Sachsen-Sachsen-Anhalt
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.
Das bieten Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von PflegeSG.
Wünschen allen ein frohes und erholsames Weihnachtsfest 2012.Auch im Jahre 2013 stehen Ihnen Marlies Jänisch und Sylvia Grünert wieder für die Erstellung eines privaten Pfleggutachtens zur Verfügung, denn keiner hat ihm zustehendes Geld zu verschenken.Wir freuen uns immer über Ihren Anruf unter 0800 795 84 24 (kostenfrei aus allen Netzen auch Handy), und beraten Sie sehr gerne. Mehr auch unter[Weiterlesen…]
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).
Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immer zum Besten dss Pflegebedürftigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Erstellung[Weiterlesen…]