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Pflegegutachten von Sylvia Grünert

Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema „Pflegestufe + MDK“. Gerne können Sie Sylvia[Weiterlesen…]

10.02.2013 Allgemein

Pflegeberatung-Pflegegutachten:Änderungen ab 1.Oktober 2012- Marlies Jänisch (Pflege-SG) informiert!

Die Pflegekassen müssen im Pflegefall eine Pflegeberatung zur Verfügung stellen. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann diese Beratung auch im häuslichen Umfeld erfolgen. Wenn Sie eine Pflegeberatung wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse in Verbindung.

27.09.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale.de:Wenn sie ein Pflegegutachten benötigen!

Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen.

13.07.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale.de: Wenn Sie ein Pflegegutachten benötigen kostenlos 0800 795 84 24

Unsere Gesellschaft wird immer älter.Das bringt neue Herausforderungen mit sich.Herausforderungen auch im Bereich der Pflege. Der Staat steltt sich dieser Herausfeorderung durch die Einrichtung der staatlichen Pflegeversicherung.

01.07.2012 Allgemein

Pflegegutachten für die Erlangung einer Pflegestufe: Kontakt 0800 795 84 24 kostenfrei

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

27.06.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

06.05.2012 Allgemein