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Pflegestufe1, Pflegestufe2, Pflegestufe3 – der Antrag: Der private Pflegegutachter hilft!

Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben.

19.01.2013 Allgemein