BFH: Ausfall von Rentenzahlungen rechtfertigt abweichende Steuerfestsetzung
Mit Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass unter Umständen eine abweichende Steuerfestsetzung der Erbschaftssteuer in Betracht kommt, wenn Rentenzahlungen ausfallen (AZ.: II R 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Das sei bei der Erbschaftssteuer für eine von Todes wegen erworbenen Leibrente der Fall, wenn die jährliche Besteuerung des Jahreswertes[Weiterlesen…]