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Pflegestufe1, Pflegestufe2, Pflegestufe3 – der Antrag: Der private Pflegegutachter hilft!

Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben.

19.01.2013 Allgemein

Pflegegutachten Leipzig 0800 795 84 24-kostenfrei für Sie!

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegt zu werden, oftmals möchte der zu Pflegende auch nicht von[Weiterlesen…]

25.05.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale: Den richtigen Pflegegutachter finden Sie bei uns

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der Pflegeversicherung durchzusetzen. Wir helfen ihnen weiter.

19.05.2012 Allgemein

Pflegegutachten-Zentrale: Den richtigen Pflegegutachter finden Sie bei uns

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der Pflegeversicherung durchzusetzen. Wir helfen ihnen weiter.

19.05.2012 Allgemein

Pflegegutachter-Büro Sylvia Grünert erstellt das Pflegegutachten für Sie

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei[Weiterlesen…]

16.05.2012 Allgemein