Kündigung einer Verkäuferin wegen angeblichen Diebstahls von Fußballsammelbildern
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach (Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2 Ca 1442/14) Ausgangslage: Spätestens seitdem Emmely-Verfahren, wo einer Verkäuferin wegen des Verdachts des Diebstahls eines Pfandbons gekündigt worden war, dürfte es allgemein bekannt sein: Der Diebstahl oder die Unterschlagung von Eigentum des Arbeitgebers kann auch dann, wenn die Gegenstände keinen[Weiterlesen…]