E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite – Internetrecht
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Internetseite unverzichtbar sei. Zugrunde liegt ein Streit zwischen zwei Mitbewerbern über die Pflichtangaben in einem Impressum. Die Beklage[Weiterlesen…]