Nach BGH-Entscheidung: neue Hoffnung für Lehman-geschädigte Investoren
KWAG Rechtsanwälte: Aussichten auf Schadenersatz deutlich gestiegen (Bremen, 27. November 2014) Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt in zwei Fällen die Ansprüche von Anlegern, die seinerzeit Garantiezertifikate der US- Investmentbank Lehman Brothers gekauft und ihren Einsatz verloren hatten, bestätigt. Eine der Entscheidungen (Az.: XI ZR 480/13) erstritten hat Constantin Wesser, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht[Weiterlesen…]