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Markus Brugger (Prisma Life) zum BGH-Urteil über Kostenausgleichsvereinbarungen

Das BGH-Urteil Das IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 12. März 2014 (AZ IV ZR 295/13), dass die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherer nicht zulässig ist.Dies sei eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten, weil trotz Kündigung des Versicherungsvertrages die Situation entstehen könne, dass die noch zu zahlenden Abschlusskosten höher als der Rückkaufswert ist. Die  Verrechnung der Abschlusskosten mit[Weiterlesen…]

23.06.2014 Allgemein