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Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Arzt- und Patientenrecht

Wunderheiler braucht keine Erlaubnis als Heilpraktiker Ein Wunderheiler, der mit Methoden wie Pendeln und Handauflegen arbeitet, ist kein Heilpraktiker und braucht keine entsprechende Erlaubnis. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht Gießen. Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz solle vor Körperschäden durch unsachgemäße Behandlung schützen; diese seien hier jedoch ausgeschlossen. AG Gießen, Az. 507 Cs 402 Js 6823/11 Hintergrundinformation: Wer[Weiterlesen…]

Dienstag, 26.08.2014 Allgemein