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Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht: geschuldete Mietzahlung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, OLG Dresden, Beschluss vom 01. Juli 2014 – 5 U 1890/13 -, juris. Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht: Bei vereinbarter Quadratmetermiete wird nur die Mietzahlung für die tatsächliche Fläche geschuldet. Die Ausgangslage: Weicht die tatsächliche Fläche des Mietobjekts von der vertraglich vereinbarten ab, kann[Weiterlesen…]

Donnerstag, 27.11.2014 Allgemein