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Schimmelpilz in der Wohnung: Ansprüche des Mieters und Risikoanalyse zur Durchsetzbarkeit (Serie: Teil 3)

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht: Heute: Teil 3 – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Gesundheitsgefährdung 1.[Weiterlesen…]

08.12.2014 Allgemein