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„ALTFONDS“ IN REGULIERUNG ÜBERFÜHRT

München, 27.10.2014. Mit Ablauf des 21.07.2014 endete die Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) für offene und geschlossene Investmentvermögen, die nach dem 21.07.2013 Investitionen getätigt haben oder in Zukunft tätigen werden. Zudem muss jedes Investmentvermögen über eine sog. Verwahrstelle verfügen und von der BaFin genehmigte Anlagebedingungen vorweisen können. Die DF Deutsche Finance Investment GmbH hat als zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft[Weiterlesen…]

Dienstag, 28.10.2014 Allgemein

fairvesta stellt ihre Immobilienhandelsfonds nach KAGB um

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist seit dem 22.07.2013 in Kraft. Zum Ende der Übergangsfristen am 21.07.2014 stellte fairvesta sämtliche Immobilienhandelsfonds nach KAGB um. Diese verfügen nun über eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sowie eine externer Verwahrstelle. Somit stehen die fairvesta Fonds unter der Kontrolle und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das KAGB sieht in seinen Bestimmungen vor, dass auch laufende Investmentvermögen,[Weiterlesen…]

Dienstag, 29.07.2014 Allgemein