LG Bonn: Befreiung von der Jahresabschluss-Aufstellungspflicht im Konzern
Mit Beschluss vom 15.08.2013 entschied das Landgericht (LG) Bonn, dass auch im mehrstufigen Konzern eine Befreiung von der Aufstellungspflicht des Jahresabschlusses möglich ist, wenn im Innenverhältnis die Konzernmutter die Verluste der Enkel übernim NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert: Hier wendet sich die Beschwerdeführerin wohl gegen ein gegen sie festgesetztes Ordnungsgeld. Dieses[Weiterlesen…]