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Zulässigkeit eines Interessenausgleichs mit Namensliste zum Personalabbau bei bestehendem tariflichem Sonderkündigungsschutz

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (ArbG Aachen, Urteil vom 16. Januar 2014 – 1 Ca 3163/13 -, juris). Ausgangslage: § 1 Abs. 5 KSchG sieht vor, dass, sofern bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung i. S. des § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich[Weiterlesen…]

Freitag, 29.08.2014 Allgemein