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Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden

Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine Bank, wenn sie Kapitalanlagen mit Risiken anbietet, nicht nur die Vorteile betonen darf (AZ.: 3 U 2124/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert: Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht[Weiterlesen…]

Donnerstag, 02.10.2014 Allgemein