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Mindestlohngesetz: Arbeitnehmerbegriff – Auswirkungen für Praktikanten (Serie – Teil 8)

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Grundsätzliche Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz), also Personen die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Das Mindestlohngesetz ist[Weiterlesen…]

01.12.2014 Allgemein

Mindestlohngesetz: Folgen für den Arbeitnehmerbegriff (Serie – Teil 7)

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen[Weiterlesen…]

20.11.2014 Allgemein