Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers bei längerfristigem Einsatz
Laut einem BFH Urteil soll der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte einzuordnen sein, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfügt.