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Arbeitslos – Ende des Insolvenzverfahrens?

Wie ist es, wenn Gläubiger keine Zahlung erhalten? Eintretende Arbeitslosigkeit nimmt keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren. Das Verfahren bleibt weiterhin bestehen und wird auch bei einem verminderten Einkommen nicht eingestellt. Bei Arbeitslosigkeit liegen Schuldner meist unter der Pfändungsgrenze. Das bedeutet: Sie dürfen ihr Einkommen komplett behalten und es geht keine Zahlung mehr an die Gläubiger. Auch in diesem Fall[Weiterlesen…]

Mittwoch, 12.11.2014 Allgemein