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Keine kurze Verjährung durch die Hintertür.

OLG Köln stellt klar: titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren Johannes Meinhardt, M.B.A., Rechtsanwalt Ein von MG&P – Meinhardt, Gieseler & Partner erstrittenes Urteil tritt der weitläufigen Meinung entgegen, ein Gläubiger müsse aus seinem Titel regelmäßige Vollstreckungsversuche unternehmen, um nicht Gefahr zu laufen, diesen durch Verwirkung zu verlieren. Rechtskräftig festgestellte, also titulierte Forderungen, verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren.[Weiterlesen…]

Freitag, 08.08.2014 Allgemein