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Haftung von Vereinen und Zuschauern für Ausschreitungen im Fußball

„Vereine haften für ihre Zuschauer – und Zuschauer haften den Vereinen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, und beschreibt damit die Rechtslage bei Ausschreitungen im Fußball. Marius Breucker Stuttgarter Sportrechtler Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haften Vereine für das Verhalten ihrer Zuschauer und Anhänger. Der DFB verhängt daher bei Vorkommnissen Vertragsstrafen[Weiterlesen…]

31.10.2014 Allgemein