Nein, auch wenn Verbraucherschutz.de das in einem Internetartikel behauptet. Wir wollen aber auch gar kein Wettbewerber sein, schon gar nicht gegen einen Verein dessen Tätigkeit gerichtlich soche Wellen, im Negativen, geschlagen hat.<!–more–>
Bei uns gibt es auch keine Empfehlungssiegel die dann von einem Gericht als Zweifelhaft angesehen werden, so zweifelhaft, dass ein Unternehmen das dieses Siegel benutzt dann dazu eine Unterlassungsverfügung bekommt.Wollen wir nicht!

Wir sind auch irritiert von der einen oder anderen Aussage die wir von Nutzern des Siegels schriftlich bekommen haben, wie man zu dem umstrittenen Siegel gekommen ist.

Wir werden in kürze ein weiteres Portal online nehmen das sich mit solchen Siegeln befasst. der Verbraucher sollte wissen auf welches Siegel er sich wirklcih verlassen kann.

Wir sind und bleiben ein Informationsportal, ohne iregndwelche Kosten und auch ohne den Anspruch Siegel verkaufen zu wollen die geneigt sind einen Verbraucher in die Irre zu führen. Das wurde ja unserer Kenntnis nach von einem Gericht in Dresden festgestellt. Hier hatte die Verbraucherzentrale gegen die Verwendung des Siegels geklagt und Recht bekommen. Dem Unternehmen Unister wurde Untersagt das Siegel weiterhin auf seinen Webseiten zu nutzen.